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FAQ zur neuen digitalen Antragsstrecke
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Mit der neuen Antragsstrecke wird der gesamte Prozess einfacher und schneller. Vertragsunterlagen müssen nicht mehr zwingend ausgedruckt werden, außer der Kunde wünscht die dauerhafte Speicherung der Antragsunterlagen in Papierform. Unterschriften erfolgen direkt auf dem Smartphone oder Tablet und Ausweisdokumente werden digital erfasst.
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Nein. Ausdrucke sind nicht mehr erforderlich, es sei denn, der Kunde wünscht die Unterlagen ausdrücklich in Papierform statt per E-Mail. Sämtliche Unterlagen werden digital verarbeitet und bereitgestellt.
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Ganz einfach digital. Die Unterschrift wird direkt im Antragsprozess auf einem Smartphone oder Tablet geleistet. Zusätzliche Ausdrucke oder Unterschriften auf Papier sind grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Wünscht der Kunde jedoch die Vertragsunterlagen in Papierform, ist zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift auf den ausgedruckten Unterlagen erforderlich.
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Der Ausweis wird direkt während des Antragsprozesses mit dem Smartphone oder Tablet fotografiert und sicher digital übermittelt.
Die Nutzung der App zur Übermittlung der Antragsunterlagen ist nicht mehr erforderlich. Zudem müssen die Dokumente nicht mehr per Post an uns gesendet werden.
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Die Vertragsunterlagen werden künftig digital per E-Mail bereitgestellt. Daher muss sichergestellt werden, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und vom Kunden genutzt werden kann.
Der Kunde bestätigt seine E-Mail-Adresse deshalb direkt während des Antragsprozesses. Dieses Verfahren entspricht dem Standard vieler digitaler Registrierungen und Vertragsabschlüsse.
FAQ zur neuen europäische Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2)
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CCD2 (Consumer Credit Directive 2) ist die neue europäische Verbraucherkreditrichtlinie. Sie schafft einheitliche Anforderungen für die Vergabe von Verbraucherkrediten und stärkt den Verbraucherschutz.
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Die neuen gesetzlichen Vorgaben verlangen eine umfassendere Prüfung der finanziellen Situation des Kunden. Daher müssen zusätzliche Informationen erfasst werden.
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- Monatliches Nettoeinkommen
- Es ist kein Gehalts- oder Einkommensnachweis erforderlich
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Nein. Die Angabe ist regulatorisch vorgeschrieben und für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
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Die Angabe dient der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung. Damit wird sichergestellt, dass Finanzierungsangebote verantwortungsvoll und im Interesse des Kunden vergeben werden.
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Trotz der zusätzlichen Pflichtangabe wird der Gesamtprozess deutlich effizienter. Die digitale Antragstellung spart Zeit, reduziert Papieraufwand und sorgt für eine schnellere Bearbeitung.
Kurz gesagt: Mehr digitale Einfachheit bei gleichzeitig höheren regulatorischen Anforderungen. Die zusätzliche Frage ist gesetzlich vorgeschrieben, während der neue Prozess insgesamt schneller, moderner und kundenfreundlicher wird.